Amtliche Beglaubigungen
Allgemeine Informationen
Amtliche Beglaubigungen von Kopien/Abschriften und Unterschriften bestätigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Eheurkunden) dürfen nicht amtlich beglaubigt werden.
Bearbeitungshinweise:
- es muss das Original vorliegen
- die Kopie ist mitzubringen
- das Schriftstück muss unverändert und vollständig sein
- es werden keine fremdsprachigen Schriftstücke oder deren Übersetzung beglaubigt
Bearbeitungszeit:
Beglaubigungen werden sofort vorgenommen und hängen zeitlich vom Umfang der Schriftstücke ab.
Kosten:
4,30 € je Seite des zu beglaubigenden Schriftstücks
Ansprechpartner:
Team Einwohnermeldeamt
Tel. 030/67502-306